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Informationen zur Straußenhaltung

 

Gehegegenehmigung und Haltegenehmigung vom zuständigen Landratsamt erforderlich.

Sachkundenachweis kann Auflage zur Haltegenehmigung sein.
Haltungsrichtlinien geben Stall- und Gehegegrösse im Verhältnis zu Bestandsgrösse und Tieralter vor.
 

Ansprüche der Strausse: 3 x L - Licht - Luft - Laufen
 

Naturbrut: Ansprüche gering.
günstiges Kleinklima (Bodensenken, Schutzwälle, Hecken, Büsche usw.)
Rückzugsmöglichkeit – Nest geschützt (Büsche) und möglichst feiner und trockener Sand
 

Kunstbrut: Anforderung vom täglichen Einsammeln der Eier bis zur Kükenaufzucht der ersten Lebenswochen im Verhältnis zur Naturbrut sehr viel höher.
Der Mensch muss die gesamte Aufsichtspflicht der Strausseneltern übernehmen – z.B. schlüpfen die Küken bei Gewittern unter die grossen Flügel der Elterntiere. Bei der Kunstbrut übernimmt diesen Schutz vor Nässe der Tierbetreuer. Hierfür ist sehr viel Wissen und eine gewisse Sensibilität erforderlich. Ebenso wichtig wie eine ausgewogene Fütterung der Küken ist das soziale Umfeld, z.B. häufiger Kontakt zur Bezugsperson oder auch Sichtkontakt zu anderen Straussen.
Fütterung der kleinen Küken je öfter täglich desto besser und in kleinen Mengen, welche in kurzer Zeit vollkommen aufgenommen werden sollten. Beim Weidegang muss die Grashöhe bei kleinen Küken möglichst kurz sein.

Eine ausgewogene Versorgung mit Mineralien ist wichtig – Calciumüberversorgung kann genauso negativ sein wie eine Unterversorgung.

Erwachsene und auch halbwüchsige Strausse verwerten alle Gräser- und Körnerarten (bei Körnern auf eine bedarfsgerechte Mischung achten) sehr gut.

© für alle Bilder und Texte Rieser Straussenfarm.
 Veröffentlichung, Abdruck sowie weitere Verwendung nur mit ausdrücklicher Genehmigung!